Der Bienenzaun – auch Flugzaun oder Anflugschutz – ist eine senkrechte Barriere (etwa 2 m hoch) vor oder um einen Bienenstand, die die Anflughöhe der Bienen nach oben zwingt. Damit werden direkte Konflikte zwischen Bienen-Flugbahn und menschlichen Aktivitäten (Spielende Kinder, Spaziergänger, Nachbargrundstücke) vermieden.
Das Prinzip
Honigbienen orientieren sich beim Ausflug an Hindernissen vor dem Flugloch. Steht eine geschlossene oder halbgeschlossene Wand 1–2 m hoch direkt vor dem Bienenstand, fliegen die Bienen über den Zaun hinweg. Sie sammeln etwa 2 bis 3 Meter Höhe, bevor sie ihren eigentlichen Flug aufnehmen – und überfliegen damit auch Personen, die unmittelbar hinter dem Zaun stehen.
Bauformen
- Holzzaun – klassische, sichtdichte Bretter; einfach, robust, ggf. mit Bewuchs
- Heckenpflanzung – Liguster, Buchsbaum, Hainbuche; ästhetisch und naturnah, braucht aber Jahre zum Wachsen
- Sichtschutzmatten – Bambus oder Weidengeflecht auf einem Holzrahmen; mobil und günstig
- Maschendrahtzaun mit Schilfmatte – einfach selbst zu bauen
Höhe und Abstand
Die Höhe sollte mindestens 1,80–2,00 m betragen. Der Abstand vom Flugloch zur Zaun-Innenseite liegt idealerweise bei 1 bis 3 Meter – nahe genug, dass die Bienen ihn als unmittelbares Hindernis wahrnehmen, weit genug, dass der Imker noch davor arbeiten kann.
Rechtliche Bedeutung
In manchen Bundesländern und Gemeinden ist ein Bienenzaun oder eine vergleichbare Anflugbegrenzung nachbarschaftsrechtlich vorgeschrieben, wenn der Bienenstand in geringerem Abstand als die landesrechtliche Mindestgrenze (oft 3 m oder mehr) zur Grundstücksgrenze steht. Auch beim Streitfall vor Gericht ist ein vorhandener Bienenzaun ein wichtiges Argument zugunsten des Imkers – er zeigt die Bemühungen, Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.