Die Amerikanische Faulbrut (AFB, Paenibacillus larvae) – oft kurz Faulbrut genannt – ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche, die die Bienenbrut befällt und unbehandelt zum Absterben ganzer Bestände führen kann. Sie zählt zu den gefährlichsten Krankheiten in der Imkerei, weil ihr Erreger äußerst widerstandsfähige Sporen bildet, die jahrzehntelang infektiös bleiben.
Erreger und Ansteckung
Verursacher ist das Bakterium Paenibacillus larvae. Es befällt ausschließlich die Bienenlarven; erwachsene Bienen sind nicht krank, verbreiten aber die Sporen. Eine einzige erkrankte Larve kann über zwei Milliarden Sporen enthalten. Diese Sporen sind extrem widerstandsfähig: Sie überstehen Hitze, Trockenheit und gängige Desinfektionsmittel und bleiben über 50 Jahre infektiös.
Die Ansteckung erfolgt über kontaminierten Honig, Waben, Werkzeug oder durch Räuberei und Verflug. Junge Larven nehmen die Sporen mit dem Futter auf; im Larvendarm keimen sie aus und durchwuchern das Gewebe.
Symptome
Die typischen Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut:
- Lückenhaftes Brutbild – einzelne abgestorbene Zellen zwischen gesunden
- Eingesunkene, durchlöcherte Zelldeckel – statt gleichmäßig gewölbt
- Dunkle, fadenziehende Masse – die zersetzte Larve lässt sich mit einem Streichholz zu einem charakteristischen Faden ausziehen (Streichholzprobe)
- Modriger Geruch – ein typischer, leimartiger Geruch
- Festsitzende Schorfe – eingetrocknete Larvenreste, die fest an der Zellwand kleben
Die Streichholzprobe (fadenziehende Masse) ist das klassische Feldkennzeichen, ersetzt aber nicht die Laboruntersuchung.
Anzeigepflicht und rechtlicher Rahmen
Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland nach der Bienenseuchen-Verordnung anzeigepflichtig. Wer den Verdacht hat, muss unverzüglich das Veterinäramt informieren. Bei amtlicher Feststellung wird ein Sperrbezirk (Radius mindestens 1 km um den Seuchenstand) eingerichtet. Innerhalb des Sperrbezirks dürfen keine Völker, Waben oder Gerätschaften bewegt werden; alle Bestände werden untersucht.
Sanierung
Eine Behandlung mit Antibiotika ist in Deutschland nicht zulässig (sie würde nur die Symptome verdecken, nicht die Sporen beseitigen, und Rückstände im Honig hinterlassen). Stattdessen wird saniert:
- Kunstschwarmverfahren – die Bienen werden von den kontaminierten Waben getrennt und auf frische Mittelwände gesetzt; das alte Wabenmaterial wird vernichtet
- Vernichtung stark befallener Völker – durch Abschwefeln, abgetötete Völker und Waben werden verbrannt
- Desinfektion – Beuten werden abgeflammt oder mit zugelassenen Mitteln behandelt; Gerätschaften gründlich gereinigt
Erst nach erneuter amtlicher Untersuchung und Freigabe wird der Sperrbezirk aufgehoben.
Abgrenzung zur Europäischen Faulbrut
Daneben gibt es die Europäische Faulbrut (Melissococcus plutonius), die andere Symptome zeigt (Larven sterben meist vor der Verdeckelung, gelblich-braun verfärbt) und in der Regel weniger dramatisch verläuft. Sie ist in Deutschland nicht generell anzeigepflichtig, wird aber ähnlich ernst genommen.
Vorbeugung
- Regelmäßige Wabenerneuerung und Wabenhygiene
- Futterkranzproben zur Früherkennung (Labortest auf Sporen)
- Kein Verfüttern von Fremdhonig an die Bienen
- Sauberes, desinfiziertes Gerät; kein unkontrollierter Wabentausch zwischen Beständen
- Vorsicht beim Zukauf von Völkern und Ablegern – nur mit Gesundheitszeugnis